Europäische Regulierungsbehörden haben eine neue kartellrechtliche Untersuchung gegen Google eingeleitet, die sich auf die Frage konzentriert, ob das Unternehmen Webinhalte „illegal“ gecrawlt hat, um seine KI-Produktfähigkeiten zu stärken und mit Konkurrenten im Wettlauf um generative künstliche Intelligenz mitzuhalten. Laut Fortune konzentriert sich die Untersuchung darauf, wie Google Inhalte von Nachrichtenverlagsorganisationen und von Nutzern hochgeladene Materialien für die Schulung und Bereitstellung von Diensten in seinen generativen KI-Diensten nutzt, die direkt mit seinem Kernsuchgeschäft verknüpft sind.

Die Europäische Kommission sagte, sie werde prüfen, ob Google gegen Wettbewerbsregeln verstoßen habe, indem es Inhalte von Web-Publishern und YouTube-Videos ohne entsprechende Zustimmung, ohne angemessene Entschädigung oder ohne Bereitstellung eines sinnvollen Opt-out-Mechanismus verwendet habe. Die Regulierungsbehörden befürchten, dass dieser Ansatz Google einen unfairen Wettbewerbsvorteil bei der Entwicklung von KI-Tools verschaffen könnte, die zunehmend ganz oben in den Suchergebnissen platziert werden.
Kern der Untersuchung sind die Google-Funktionen „AI Overview“ und „AI Mode“. Die KI-Übersicht generiert automatisch eine Zusammenfassung und zeigt diese über dem herkömmlichen Suchergebnis-Link an. Diese Funktion wurde seit ihrer Einführung wegen der Qualität der Informationen und der Präsentationsmethode kritisiert. Es hat auch bei Website-Betreibern zu großer Unzufriedenheit über die Umleitung des Datenverkehrs geführt. Einige Studien behaupten, dass die Anzahl der Klicks auf verwandte Links fast „halbiert“ wurde. Im Gegensatz dazu stößt der KI-Modus, der Antworten im Chatbot-Stil verwendet und nach Wahl des Benutzers aktiviert wird, relativ wenig auf Kontroversen von außen.
Die Europäische Kommission stellte fest, dass sich beide Dienste möglicherweise auf „scraped content“ stützen, der ursprünglich von Verlagen zur Aufnahme in Suchindizes bereitgestellt wurde und nicht für die generative Wiederverwendung gedacht ist. Die Regulierungsbehörden prüfen auch, ob Google YouTube-Videos nutzt, um seine eigenen generativen KI-Modelle unter ähnlichen Bedingungen zu trainieren, legt aber Zugriffsbeschränkungen für konkurrierende KI-Entwickler fest. Diese Kombination aus „selbstbevorzugter Behandlung + Einschränkung anderer“ kann ein Verhalten darstellen, das einem selbst Privilegien einräumt und anderen auf demselben Markt unfaire Bedingungen auferlegt.
Im Gegensatz zu einigen kürzlich im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingeleiteten Fällen leitete die EU die Untersuchung dieses Mal im Einklang mit ihren langjährigen Wettbewerbsrechtsregeln ein. Dies bedeutet, dass sich die Regulierungsbehörden mehr auf traditionelle Themen wie Missbrauch der Marktbeherrschung und Ausschaltung des Wettbewerbs konzentrieren, als nur auf die Pflichten von „Gatekeeper-Plattformen“.
Google antwortete in einer Stellungnahme: „Diese Beschwerde hat das Potenzial, Innovationen in einem Markt zu ersticken, der noch nie so wettbewerbsintensiv war.“ Das Unternehmen betonte, dass europäische Nutzer die Möglichkeit haben sollten, von der neuesten Technologie zu profitieren, und sagte, es werde weiterhin eng mit der Nachrichten- und Kreativbranche zusammenarbeiten, um gemeinsam in die KI-Ära einzutreten.
Europäische Beamte betonten, dass es im aktuellen Fall um potenzielle Wettbewerbsschäden und nicht um die Technologie selbst gehe. Teresa Rivera, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, sagte, dass KI erhebliche Innovationen und viele Vorteile für Einzelpersonen und Unternehmen in Europa gebracht habe, der technologische Fortschritt jedoch nicht auf Kosten der grundlegenden Rechtsprinzipien der Gesellschaft gehen dürfe.
Gemäß den Verfahren wird Google die Möglichkeit haben, förmlich auf die relevanten Bedenken der EU zu reagieren. Die Kommission hat den Vereinigten Staaten mitgeteilt, dass sie noch keine Frist für den Abschluss des Falls festgelegt hat. Sollte sich letztendlich herausstellen, dass Google gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hat, könnte die Geldstrafe bis zu 10 % seines weltweiten jährlichen Betriebsumsatzes betragen. Diese Untersuchung verstärkt auch die anhaltenden Zweifel darüber, wie große Technologieunternehmen in den frühen Tagen des rasanten Aufstiegs großer Modelle an Trainingsdaten gelangten. Da generative KI immer stärker in Verbraucherprodukten verankert wird, stellen sich die Regulierungsbehörden zunehmend die Frage, ob die Vorteile früher Daten rechtliche rote Grenzen überschritten haben und ob diese Vorteile weiterhin die aktuelle Wettbewerbslandschaft prägen.