Am 19. Januar, Pekinger Zeit, versucht Apple, eine kartellrechtliche Überprüfung seiner „Tap-to-Pay“-Technologie durch die EU zu vermeiden, und hat einen 10-Jahres-Konzessionsvorschlag vorgeschlagen, der es mobilen Geldbörsen von Drittanbietern ermöglichen würde, auf seine streng geschützten Zahlungschips auf iPhones zuzugreifen. Die Zugeständnisse wären rechtsverbindlich, wenn die Konkurrenten entscheiden würden, dass der Vorschlag den Bedenken der EU Rechnung trägt. Sollte Apple dem Vorschlag nicht nachkommen, drohen ihm immer noch Geldstrafen von bis zu 10 % seines weltweiten Umsatzes.
Zuvor hatte die Kartellbehörde der Europäischen Union gewarnt, dass die Beschränkungen von Apple bei der Nutzung seiner Zahlungstechnologie durch Wettbewerber Wettbewerber daran hindern, fair zu konkurrieren. Die Tap-to-Pay-Technologie von Apple basiert auf NFC-Chips (Near Field Communication) in Telefonen und ermöglicht es Benutzern, über Kartenleser an Registrierkassen zu bezahlen. Neben der Buchung von Tickets ermöglicht die digitale Wallet-Lösung von Apple Verbrauchern auch die Speicherung virtueller Debit- und Kreditkarten auf ihrem iPhone.
Allerdings hält Apple strenge Beschränkungen für die Verwendung von NFC-Antennen aufrecht, was die Messlatte für konkurrierende Zahlungsanbieter hoch legt. Diese Konkurrenten behaupteten, dass Apples Schritt gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoße. Im Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Union eine „Einspruchserklärung“ gegen Apple, in der sie dem Unternehmen eine Monopolstellung vorwarf. Apple antwortete, dass das Unternehmen einen gleichberechtigten Zugang zu NFC gewährleisten und gleichzeitig „branchenführende Datenschutz- und Sicherheitsstandards“ einhalten werde.