Am 21. Oktober reichte Apple seine bisher größte Klage vor dem EU-Gericht in Luxemburg ein und protestierte gegen die umfassenden regulatorischen Änderungen des EU Digital Markets Act (DMA) für Apples Kerngeschäfte, darunter iPhone, App Store und iMessage. Laut Bloomberg ist Apple das erste US-Unternehmen, das das Rechtssystem umfassend angreift, nachdem TikTok die Klage verloren hat.

Apple sagte, dass der DMA, der 2023 in Kraft treten wird, die Interoperabilität der Kerndienste großer Technologieunternehmen mit Wettbewerbern erfordert und die Beschränkungen des Geschäftsmodells lockert. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung in einem Bereich zur Festigung anderer Marktvorteile ausnutzen. Das Unternehmen ist jedoch der Ansicht, dass diese Vorschriften im Widerspruch zum Schutz von Sicherheit, Privatsphäre und Eigentumsrechten der EU stehen und eine „äußerst belastende und aufdringliche“ Belastung für sogenannte „Gatekeeper“-Unternehmen darstellen. Zu den Unternehmen, die derzeit als Gatekeeper gelten, gehören neben Apple auch Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance und Booking.

In der Klage bestreitet Apple drei DMA-bezogene Benennungen oder Entscheidungen:

Erstens stellt Apple die Verpflichtung in Frage, von der iPhone-Hardware die Zusammenarbeit mit Geräten von Drittanbietern (wie Kopfhörern oder Smartwatches) zu verlangen, und erklärt, dass die erzwungene Verbindung mit unbekannten oder nicht verifizierten Geräten die Benutzersicherheit untergraben, geistige Eigentumsrechte verletzen und die Datenschutzkontrolle des iOS-Systems schwächen könnte.

Zweitens erhebt das Unternehmen Einspruch gegen die Auflistung des App Store als Managed Service durch das DMA. Die EU hatte zuvor festgestellt, dass Apple über eine strukturelle Gatekeeping-Befugnis bei der App-Verbreitung verfügt, und verhängte gegen Apple eine Geldstrafe von 500 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen „Anti-Bootstrap“-Vorschriften. Apple hat sowohl die Entscheidung als auch die Geldbuße in einzelnen Fällen angefochten und erklärt, dass der App Store nicht als ein einziger einheitlicher Dienst betrachtet werden dürfe und daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des DMA fallen dürfe.

Drittens stellt Apple die Rechtmäßigkeit des Untersuchungsverfahrens der Europäischen Kommission in Frage, ob iMessage als verwalteter Dienst eingestuft werden sollte. Letztendlich hat die Kommission iMessage nicht in die umfassenden Verpflichtungen des DMA einbezogen, da der Dienst keine direkten Einnahmen für Apple generierte. Allerdings ist Apple der Ansicht, dass die entsprechende Untersuchung selbst Verfahrensmängel aufweist.

Der Anwalt der Europäischen Kommission, Paul-John Loewenthal, argumentierte, dass Apple durch seine absolute Kontrolle über die iPhone-Plattform eine exklusive Stellung erlangt habe, die in komplementären Märkten „Übergewinne“ erzielen und Wettbewerber benachteiligen könne. Er wies darauf hin: „Nur Apple besitzt den Schlüssel zu diesem ‚ummauerten Garten‘ und entscheidet, welche Unternehmen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für iPhone-Nutzer haben und diese anbieten können. Aufgrund dieser Kontrolle hat Apple mehr als ein Drittel der europäischen Smartphone-Nutzer an sich gebunden.“

Diese Klage ist das erste Mal, dass Apple einen EU-Richter auffordert, den Geltungsbereich des Gesetzes einzuschränken, bevor der DMA vollständig umgesetzt ist. Das endgültige Urteil wird darüber entscheiden, ob die EU Apple zwingen kann, die iPhone-Technologieebene zu öffnen, die App Store-Regeln umzugestalten oder eine Regulierung von iMessage zu verlangen.