Die Regulierungsbehörden der Europäischen Union gaben am Dienstag bekannt, dass sie planen, den Regulierungsschwerpunkt des Digital Markets Act, seiner wegweisenden Verordnung zur Eindämmung der Macht großer Technologieunternehmen, auf Cloud-Dienste und künstliche Intelligenz zu verlagern, um einen fairen Wettbewerb auf der Grundlage der in anderen digitalen Bereichen erzielten Ergebnisse weiter zu fördern.

Die Europäische Kommission stellte in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht fest, dass der Gesetzentwurf seit seiner vollständigen Umsetzung im Mai 2023 die Bedingungen für Unternehmen und Benutzer verbessert hat, indem er Benutzern beispielsweise eine einfachere Datenübertragung beim Wechsel zu konkurrierenden Diensten und Geräten ermöglicht und gleichzeitig Geräteherstellern eine größere Interoperabilität mit den Betriebssystemen großer Technologieunternehmen ermöglicht.

Für die Zukunft konzipiert: Die Europäische Kommission sagte, der Gesetzentwurf sei von Anfang an „zukunftssicher“ konzipiert worden, um aufkommende Herausforderungen zu bewältigen. „Der Digital Markets Act soll zukunftssicher und an neue Herausforderungen anpassbar sein, beispielsweise in den Bereichen künstliche Intelligenz und Cloud Computing“, betonte EU-Wettbewerbschefin Teresa Ribera in einer Erklärung. Das aktuelle Ziel bestehe darin, den Markt für Cloud-Dienste und künstliche Intelligenz „fairer und wettbewerbsfähiger“ zu machen, heißt es in dem Bericht deutlich.

Während die Untersuchung noch läuft: Die Regulierungsbehörden untersuchen derzeit, ob die Cloud-Computing-Dienste von Amazon und Microsoft als „Gatekeeper“ im Sinne des Digital Markets Act bezeichnet werden sollten. Gleichzeitig wird auch geprüft, ob bestimmte Dienste der künstlichen Intelligenz für die Regulierung als Kategorie „virtueller Assistent“ innerhalb der „Kernplattformdienste“ eingestuft werden müssen.

Kritik von Apple: Der Schritt löste auch eine Gegenreaktion regulierter Technologiegiganten aus. In seiner Antwort kritisierte Apple, dass der Bericht die Auswirkungen des Digital Markets Act auf die Privatsphäre, Sicherheit und Innovation der Benutzer nicht berücksichtigt. Apple warnte davor, dass zu den Risiken für EU-Benutzer eine erhöhte Gefährdung durch schädliche Inhalte über alternative Vertriebskanäle, die Unterbrechung nahtloser Erlebnisse und die Weitergabe hochsensibler Informationen an nicht vertrauenswürdige Dritte gehören.

Die Europäische Kommission erklärte, dass einige Unternehmen zwar die Interoperabilität sozialer Netzwerke gefordert hätten, derzeit jedoch keine klare Marktnachfrage bestehe und sie daher nicht gezwungen sei, diese zu fördern. Darüber hinaus bestätigte die Regulierungsbehörde, dass es derzeit keine Pläne gibt, die Kriterien für die Ernennung von „Gatekeepern“ und die Liste der „Gebote und Verbote“ für Unternehmen zu ändern, und erklärte, dass der bestehende Rahmen weiterhin gelte.